 | Wellnessberufe |
gast schreibt "Wellness Verband hat nun qualitiative Mindeststandards für Bildungsanbieter im Wellness-Markt definiert. Die Erfüllung dieser Mindestkriterien ist zugleich Aufnahmebedingung für eine Mitgliedschaft im Deutschen Wellness Verband e.V.
Folgende Kriterien wurden von der Kommission Wellnessberufe als qualitiativer Mindeststandard für Anbieter von Bildungsmaßnahmen (Aus-, Fort- und Weiterbildung) mit thematischem Bezug zu Wellness definiert:
Schriftliches Curriculum mit Stundenplan.
Angemessene Mischung didaktischer Methoden.
Erfolgskontrolle (Abschlussprüfung) mit Dokumentation und Zertifizierung.
Transparente und korrekte Bezeichnungen der Angebote, Dozenten und Zertifikate, aktive Aufklärung der Interessenten über Qualität und Anerkennung von Abschlüssen und Zertifikaten.
Nachgewiesene Fachkompetenzen der Dozenten.
Zuordnung der Teilnehmer zu den Qualifizierungsangeboten auf der Basis von systematischen Auswahlverfahren.
Ordnungsgemäße Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen.
Systematische Evaluation der fachlichen und didaktischen Qualität der Angebote.
Bildungsanbieter, die diese Kriteren erfüllen, können die Mitgliedschaft im Deutschen Wellness Verband e.V., Fachbereich "Lernen & Bildung" beantragen. Die Kriterien gelten zugleich als Mindestvoraussetzung für eine Qualitätszertifizierung durch den Deutschen Wellness Verband. Wellnessberufe"
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